Compliance
Grundsätze für den Umgang mit Recht, Verträgen und Interessenkonflikten.
Grundsatz
Wir handeln nach geltendem Recht und nach den vertraglichen Vereinbarungen, die wir eingehen. Wo Rechtsfragen offen sind – etwa bei Marken-, Lizenz- oder Erlaubnisfragen – wird ein Vorhaben nicht vermarktet, bevor die Klärung vorliegt.
Darstellung nach außen
Unternehmen, Marken und Projekte werden mit ihrem tatsächlichen Status dargestellt. Beteiligungsverhältnisse, Umsätze, Teamgrößen und Standorte werden nur veröffentlicht, wenn sie belegbar sind.
Erlaubnispflichtige Leistungen
Leistungen, die einer Erlaubnis bedürfen – etwa im Bereich Bewachung, Finanzdienstleistung oder Immobilienverwaltung – werden ausschließlich über entsprechend zugelassene Gesellschaften oder Partner erbracht.
Interessenkonflikte
Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften des Ökosystems werden wie Geschäfte mit Dritten dokumentiert und abgerechnet. Bei Beteiligungen wird offengelegt, wenn eine Verbindung zu einer anderen Gesellschaft der Gruppe besteht.